Barrierefreies Internet –
Viele möchten es haben,
einige sollten es haben –
manche müssen es haben.
Wer muss es haben?
Der deutsche Gesetzgeber hat ab dem Jahr 2002 Inhalte barrierefrei im Internet für bestimmte Institutionen verpflichtend gemacht:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG 1. Mai, 2002), umzusetzen von Dienstellen und Einrichtungen der Bundes- und Landesverwaltungen, erweiternd entsprechend der Behinderten-Informations-Technikverordnung (BITV) und der seit März 2009 - für bislang 60 Unterzeichnerländer verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention - ist das Internet bei Ämtern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen für behinderte Menschen barrierefrei aufzubereiten.
Alle diese Angebote sollten schrittweise bereits bis spätestens zum 31. Dezember 2005 barrierefrei gestaltet worden sein.
Wer sollte es haben?
- Internetauftritte, die sich speziell an Zielgruppen wenden, denen die Aufnahme der Inhalte zunehmend Schwierigkeiten bereitet.
Das gilt insbesondere für Menschen mit
- Sehbehinderung und sogar Blinde,
- Hörbehinderung und sogar Taube,
- Menschen mit eingeschränkter Motorik.



